Abrechnung und Roaming

So funktioniert das Laden bei fremden Anbietern

An einer Ladesäule sind fast immer zwei Unternehmen beteiligt: eines, dem die Säule gehört, und eines, mit dem du den Vertrag hast. Aus dieser Trennung folgen Roaming, Preisaufschläge und die meisten Unklarheiten auf der Rechnung. Wer den Aufbau einmal verstanden hat, erkennt sofort, warum dieselbe Säule mit zwei Karten unterschiedlich viel kostet.

Wer hinter der Ladesäule steht

Die Branche trennt zwei Rollen, die im Alltag oft verwechselt werden:

  • Der Ladestationsbetreiber baut und wartet die Säule und meldet sie samt Ad-hoc-Preis an die E-Control. In Österreich sind das rund tausend Unternehmen - von der EVN mit knapp 1.300 Stationen bis zur Gemeinde mit einer einzigen.
  • Der Mobilitätsanbieter gibt die Ladekarte aus, mit der du dich autorisierst, und stellt dir die Rechnung. Er besitzt oft gar keine eigene Säule.

Beide können identisch sein - wenn du mit der Wien-Energie-Karte an einer Wien-Energie-Säule lädst, ist es ein Haus, und du zahlst den vereinbarten Tarif. Sobald sie auseinanderfallen, braucht es einen Vertrag zwischen den beiden Unternehmen. Genau das ist Roaming.

Was ist Roaming?

Roaming bedeutet, dass du mit der Ladekarte eines Anbieters auch an Stationen anderer Betreiber laden kannst. Möglich machen das Roaming-Netzwerke wie Hubject (intercharge) und Gireve, die verschiedene Anbieter miteinander verbinden.

Beispiel: Du hast eine Wien Energie Ladekarte und bist in Tirol unterwegs. Über Roaming kannst du trotzdem an einer TIWAG-Station laden - die Abrechnung läuft über Wien Energie.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Bei der Abrechnung gibt es verschiedene Modelle:

Direktvertrag (eigenes Netzwerk)

Am günstigsten ist das Laden im Netzwerk deines eigenen Anbieters. Hier zahlst du den vereinbarten Tarif ohne Roaming-Aufschläge.

Roaming (fremdes Netzwerk)

Beim Laden an fremden Stationen kommt oft ein Aufschlag dazu. Der Preis kann sich zusammensetzen aus:

  • kWh-Preis des Stationsbetreibers
  • Roaming-Gebühr deines Anbieters
  • Evtl. Startgebühr oder Minutenpreis

Ad-hoc-Laden (ohne Vertrag)

Direkt an der Station per Kreditkarte, PayPal oder QR-Code zahlen. Praktisch, aber meist die teuerste Option.

Das Eichrecht - warum die kWh-Zahl stimmen muss

Eine Ladesäule ist rechtlich ein Messgerät wie eine Zapfsäule oder eine Supermarktwaage. Grundlage sind das Maß- und Eichgesetz und die Eichvorschriften für Ladetarifgeräte des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen vom 17. Mai 2023. Wer nach Kilowattstunden abrechnet, muss korrekt messen - und das nachweisen können.

Eichpflichtig sind Ladepunkte, die von mehreren Nutzern verwendet und abgerechnet werden. Ausgenommen sind kostenlos angebotenes Laden und die alleinige Nutzung durch einen Arbeitnehmer ohne Verrechnung an den Arbeitgeber. Bei Verstößen droht laut Salzburg AG eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.900 Euro je Fall.

Beim Zählertausch läuft derzeit eine Übergangsphase: MID-Zähler mussten bis Ende 2025 erstgeeicht werden und dürfen bis Ende 2032 in Betrieb bleiben, ab 2033 werden sie nicht mehr zugelassen. Bis 2037 müssen alle Betreiber auf ME-Zähler umgestellt haben, die den strengeren Anforderungen des Maß- und Eichgesetzes genügen.

Woran du es erkennst: Eine geeichte Ladestation trägt eine Prüfplakette am Gerät, sichtbar als rotes Kästchen mit Zertifizierungszeichen. Fehlt sie an einer Säule, die nach Kilowattstunden abrechnet, ist das ein berechtigter Grund, die Rechnung zu hinterfragen. Praktisch relevant wird das vor allem dort, wo Arbeitgeber oder Vermieter eigene Wallboxen abrechnen - auch die fallen unter die Eichpflicht, sobald mehrere Personen sie nutzen und dafür zahlen.

Preistransparenz

Seit der AFIR-Verordnung müssen Preise an Ladestationen vor dem Ladevorgang erkennbar sein, und die Ladepunkt-Daten-Verordnung verpflichtet Betreiber in Österreich zusätzlich, den Ad-hoc-Preis samt Belegtstatus, Steckertyp und Nennladeleistung an die E-Control zu melden. Diese Meldungen sind öffentlich abrufbar - der Preis einer Säule lässt sich damit erstmals vor der Anfahrt nachsehen, nicht erst am Display.

Achtung: Der angezeigte kWh-Preis an der Station gilt für Ad-hoc-Laden. Mit deiner Ladekarte kann der Preis anders sein (manchmal günstiger, manchmal teurer).

Monatliche Abrechnung

Die meisten Anbieter rechnen monatlich ab. Du erhältst eine Rechnung mit allen Ladevorgängen, aufgeschlüsselt nach:

  • Datum und Uhrzeit
  • Standort der Ladestation
  • Geladene Energiemenge (kWh)
  • Ladekosten
  • Evtl. Grundgebühr

Tipps zur Abrechnung

  • Preise vergleichen: Verschiedene Karten können an derselben Station unterschiedlich kosten
  • App nutzen: Viele Apps zeigen Preise vor dem Laden an
  • Ladevorgänge dokumentieren: Mach ein Foto vom Display für deine Unterlagen
  • Rechnung prüfen: Kontrolliere die monatliche Abrechnung auf Fehler
  • Mehrere Karten: Je nach Standort kann eine andere Karte günstiger sein

Wenn die Rechnung nicht stimmt

Die häufigsten Fälle sind harmlos und erklärbar: eine Blockiergebühr, die man nicht auf dem Schirm hatte, ein Roaming-Aufschlag an einer fremden Säule, oder eine Ladung, die erst im Folgemonat abgerechnet wird, weil die Meldung vom Betreiber verspätet kam.

Ernster sind Abweichungen bei der Energiemenge. Weil die Säule ein eichrechtlich geregeltes Messgerät ist, muss der abgerechnete Wert vom geeichten Zähler stammen und nachvollziehbar sein. Ein Foto vom Display nach dem Ladeende ist deshalb kein übertriebener Aufwand, sondern das einzige Beweismittel, das du selbst in der Hand hast. Wer regelmäßig an derselben Säule lädt und dort systematische Abweichungen bemerkt, kann sich an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wenden - zuständig ist es genau dafür.

Fazit

Die Preisunterschiede an ein und derselben Säule sind kein Zufall und keine Willkür, sondern Folge der Trennung zwischen Stationsbetreiber und Mobilitätsanbieter. Am günstigsten lädst du im eigenen Netz, teurer über Roaming, am teuersten ad hoc ohne Vertrag.

Zwei Dinge haben sich zuletzt zugunsten der Kunden verschoben. Die Ladepunkt-Daten-Verordnung macht Ad-hoc-Preise öffentlich einsehbar, statt sie erst am Display zu zeigen. Und das Eichrecht verpflichtet Betreiber zu geeichter Messung, mit Strafen bis 10.900 Euro je Fall. Beides zusammen macht Laden zu einem der wenigen Bereiche, in denen sich Preisvergleich vor dem Kauf tatsächlich lohnt - die Zahlen liegen offen.

Stand: August 2026. Angaben zum Eichrecht nach der Darstellung der Salzburg AG auf Basis der Eichvorschriften für Ladetarifgeräte des BEV vom 17.05.2023.

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